Berlin (epd). Der Bundesrat hat am Freitag in Berlin die Elterngeld-Novelle gebilligt. Eltern von frühgeborenen Kindern erhalten künftig bis zu vier Monate länger Elterngeld, wenn das Kind zwischen 6 und 16 Wochen zu früh geboren wird, damit sie sich intensiv um das Frühchen kümmern können.
Außerdem werden die Kombinationsmöglichkeiten von Teilzeitarbeit und Elterngeld erweitert. Künftig sind beim Teilzeit-Elterngeld 32 statt 30 Stunden Wochenarbeitszeit erlaubt. Wenn beide Partner in Teilzeit arbeiten, können sie über die Aufteilung in einem Korridor von 24 bis 32 Stunden entscheiden, bisher sind es 25 bis 30 Wochenstunden.
Im Gegenzug erhalten Spitzenverdiener mit einem Jahreseinkommen von mehr als 300.000 Euro kein Elterngeld mehr. Bisher liegt die Grenze bei 500.000 Euro. Die Gesetzesnovelle sich auch Regelungen vor, die sicherstellen, dass das Elterngeld während der Corona-Pandemie nicht durch Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld oder Kinderkrankengeld gemindert wird.
Mit dem Elterngeld fördert der Staat Paare nach der Geburt eines Kindes. Sie erhalten je nach Verdienst zwischen 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat, wenn sie im Job pausieren. Für den vollen Bezug von 14 Monaten müssen Paare sich die Betreuung so aufteilen, dass jeder Partner mindestens zwei Monate pausiert. Alleinerziehende erhalten das Elterngeld auch für die Partnermonate. Der Bund gibt pro Jahr rund sieben Milliarden Euro für das Elterngeld aus.