Berlin (epd). In der Bundeshauptstadt gilt künftig eines der liberalsten Versammlungsgesetze bundesweit. Das Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedete am Donnerstag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Linken und Grünen in zweiter Lesung das "Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin". Es soll als deutschlandweites Vorbild für ein demokratieförderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht dienen. Berlin gilt mit jährlich mehr als 5.000 diesbezüglichen Veranstaltungen als Demonstrationshauptstadt in Deutschland.
Nach dem Gesetz gilt der Schutz des Versammlungsgrundrechtes künftig bereits bei Versammlungen von zwei Personen. Ausdrücklich im Gesetz geregelt wird das Recht auf ungehinderten Zugang zu Versammlungen, auf freie Berichterstattung durch die Medien sowie auf Gegendemonstrationen. Gegenproteste sollen in Hör- und Sichtweite stattfinden. Bundesweit einmalig wird zudem ein Deeskalationsgebot für die Polizei gesetzlich festgelegt.
Die Pflicht, eine Versammlungsleitung zu bestimmen, entfällt, so dass auch neue Versammlungsformen wie Flashmobs erleichtert werden. Zudem wird durch das Gesetz die Bannmeile für das Berliner Parlament erheblich reduziert. Künftig kann auch gegenüber dem Abgeordnetenhaus demonstriert werden. Auch das Vermummungsverbot wird gelockert.
Bisher galt in Berlin das Versammlungsgesetz des Bundes. Die Länder haben seit 2006 die Kompetenz zur Gesetzgebung für das Versammlungsrecht, Berlin hatte davon aber bisher nicht Gebrauch gemacht. Die Koalitionspartner hatten jedoch 2016 eine eigene Gesetzgebung dazu verabredet.