Berlin (epd). Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) hat das Plädoyer der Regierungschefs von Bund und Ländern für eine frühere Impfung von Lehrern und Erziehern begrüßt. Es sei ein sehr wichtiges Signal der Wertschätzung und Anerkennung der Arbeit dieser Berufsgruppen, sagte Giffey am Donnerstag in Berlin. Zudem könnten sich Erzieher, die mit kleinen Kindern zu tun haben, sich nicht so schützen wie andere Berufsgruppen, die Abstand halten können. Eine Impfung könne zusätzlichen Arbeitsschutz gewährleisten, sagte die Ministerin.
Gleichzeitig räumte Giffey ein, dies sei eine "gefährliche Diskussion", weil man mit der höheren Priorisierung einer Gruppe auch sagen müsse, wer nach hinten rücke. "Es ist eine Entscheidung, die politisch verantwortet werden muss", sagte Giffey.
In ihrem Beschluss von Mittwochabend hatten Bund und Länder die Bitte formuliert, eine frühere Impfung von Lehrerinnen und Erziehern zu prüfen. Bislang ist deren Immunisierung in Gruppe 3 vorgesehen. Die Regierungschefs wollen sie vorziehen in Gruppe 2. Sie wären dann zeitgleich mit Menschen über 70 Jahren oder Personen mit schweren Vorerkrankungen, Demenz oder schweren Behinderungen an der Reihe. Bund und Länder begründen ihr Plädoyer für eine frühere Impfung dieser Berufsgruppen mit dem Wunsch, Schulen und Kinderbetreuung möglichst schnell wieder zu öffnen.
Giffey betonte, Einigkeit bestehe darüber, das zunächst die Kategorie 1 geimpft werden müsse. Das sind besonders Hochaltrige, Bewohner von Pflegeheimen und stark gefährdetes Personal im Gesundheitswesen. Dafür werde das erste Quartal gebraucht, sagte Giffey. Eine Impfung von Lehrern und Erzieherinnen sei auch in Kategorie 2 nicht vor April möglich.
Die Impfreihenfolge wird in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, das dabei bislang den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert Koch-Institut gefolgt ist. Die Verordnung wurde zuletzt erst in dieser Woche geändert, um in Einzelfällen Menschen mit seltenen und schweren Erkrankungen, die nicht von der Verordnung erfasst sind, eine Priorisierung zu ermöglichen.