Berlin (epd). Berlin soll eines der liberalsten Versammlungsgesetze bundesweit bekommen. Das Abgeordnetenhaus befasst sich auf Initiative der Koalitionsfraktionen von SPD, Linken und Grünen dazu am Donnerstag in zweiter Lesung mit dem "Gesetz über die Versammlungsfreiheit im Land Berlin". Es solle als deutschlandweites Vorbild für ein demokratieförderndes und grundrechtsbezogenes Versammlungsrecht dienen, hieß es aus der Koalition. Berlin gilt mit jährlich mehr als 5.000 diesbezüglichen Veranstaltungen als Demonstrationshauptstadt Deutschlands.
Nach dem Gesetz gilt der Schutz des Versammlungsgrundrechtes künftig bereits bei Versammlungen von zwei Personen. Ausdrücklich im Gesetz geregelt wird das Recht auf ungehinderten Zugang zu Versammlungen, auf freie Berichterstattung durch die Medien sowie auf Gegendemonstrationen. Gegenproteste sollen in Hör- und Sichtweite stattfinden. Bundesweit einmalig wird ein Deeskalationsgebot für die Polizei gesetzlich festgelegt.
Die Pflicht, eine Versammlungsleitung zu bestimmen, entfällt künftig, so dass auch neue Versammlungsformen wie etwa Flashmobs erleichtert werden. Zudem wird durch das Gesetz die Bannmeile für das Berliner Parlament erheblich reduziert. Künftig kann auch gegenüber des Abgeordnetenhauses demonstriert werden.
Bisher galt in Berlin das Versammlungsgesetz des Bundes. Die Bundesländer haben seit der Föderalismusreform 2006 die Kompetenz zur Gesetzgebung für das Versammlungsrecht, Berlin hatte davon aber bisher nicht Gebrauch gemacht. Die Berliner Koalitionspartner hatten jedoch 2016 eine eigene Gesetzgebung dazu verabredet.