Neue Impfverordnung erlaubt Einzelfallentscheidungen

Berlin (epd). Mit der am Montag inkraft getretenen Impfverordnung können Menschen mit seltenen Erkrankungen früher gegen Covid-19 geimpft werden als bislang vorgesehen. Es gehe um besondere Einzelfälle, deren Umstände nicht von der bisherigen Impfverordnung erfasst sind, erläuterte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag in Berlin. Die Bundesländer sollen nach seinen Angaben dafür entsprechende Stellen schaffen, an die sich Betroffene wenden können.

Spahn betonte aber auch, dass generell die festgelegte Priorisierung gilt und appellierte, nicht zu versuchen, diese Reihenfolge durch Einzelfallentscheidungen zu umgehen. Wenn sich bei den Stellen der Länder mehrere Millionen Menschen melden, "werden die Stellen das nicht leisten können", sagte der Minister.

Die Impfverordnung wurde nach Zulassung des Corona-Impfstoffs von Astra-Zeneca angepasst. Das Vakzin ist für 18- bis 64-Jährige zugelassen. Spahn zufolge sollen mit dem Impfstoff nun vor allem vor allem Pflegekräfte und Mitarbeiter im Gesundheitssystem geimpft werden. Für Ältere, die bei den Impfungen ebenfalls früher an der Reihe sind, stünde damit nun mehr Impfstoff der anderen Hersteller zur Verfügung, sagte Spahn. Beide Gruppen könnten damit schneller geimpft werden.

Zudem empfahl Spahn, eine Systematik zu entwickeln, wie mit übrig gebliebenen Impfdosen verfahren werden soll, wenn etwa Impflinge nicht erschienen sind. Alles sei besser als wegwerfen, sagte er mit Blick auf die geringe Haltbarkeit. So könnten weitere Mitarbeiter aus dem Gesundheitswesen oder von Rettungsdiensten, Feuerwehr oder Polizei damit geimpft werden. Einzelne Absprachen lehnte er mit Blick auf Kritik am Vorgehen in Halle ab, wo Berichten zufolge Oberbürgermeister Bernd Wiegand (parteilos) solch eine Impfung bekommen hat, obwohl er laut Priorisierung noch nicht an der Reihe gewesen wäre.