Mannheim (epd). Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat die Corona-Verordnung zu landesweiten nächtlichen Ausgangsbeschränkungen kassiert. Dem entsprechenden Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen sei stattgegeben worden, teilte der VGH am Montag in Mannheim mit. Die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr regelt, sei mit Wirkung ab dem 11. Februar, 5 Uhr, außer Vollzug gesetzt. Der Beschluss ist unanfechtbar. (AZ: 1 S 321/21)
Der VGH begründet die Entscheidung damit, dass die Verordnung den gesetzlichen Voraussetzungen des geltenden Infektionsschutzgesetzes wegen der mittlerweile gesunkenen Inzidenzwerte jetzt wohl nicht mehr entsprechen werde. Das Pandemiegeschehen stelle sich jetzt regional erheblich differenzierter dar als Mitte Dezember und im Januar, so der VGH. Darauf müsse reagiert werden. Der VGH fordert vom Land andere Regelungen, etwa dass nur Bürger aus Kreisen mit jetzt noch besonders hohen Inzidenzzahlen diese nachts nicht verlassen dürften. Das könne durch gezielte kommunale Verfügungen erreicht werden.