Berlin (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will die Hürden für die Bestrafung von Stalking senken und künftig auch Nachstellungen im Netz unter Strafe stellen. Außerdem sollen schwere Fälle härter bestraft werden können. Lambrecht reagierte damit auf einen Bericht zur Auswertung der gegenwärtigen Rechtslage, den das Kabinett am Mittwoch in Berlin billigte. Die SPD-Politikerin kündigte an, in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen.
Stalking richtet sich meist gegen Frauen. Für die Betroffenen seien die Nachstellungen "oft schrecklicher Psychoterror mit traumatischen Folgen", erklärte Lambrecht. Stalker verfolgten, belästigten und bedrohten Menschen häufig Tag und Nacht und das über lange Zeit. Die Übergriffe reichten bis zu körperlicher und sexualisierter Gewalt, erläuterte Lambrecht. Sie wolle die Betroffenen besser schützen.
Lambrecht kündigte konkrete Änderungen an. Derzeit müsse den mutmaßlichen Tätern ein "beharrliches" Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden, das die Lebensgestaltung des Opfers "schwerwiegend" beeinträchtigen könne. Im Gesetz solle das Wort "beharrlich" durch "wiederholt" und das Wort "schwerwiegend" durch "nicht unerheblich" ersetzt werden, sagte die Ministerin. Als digitales Stalking soll unter Strafe gestellt werden, wenn Menschen über Apps und im Netz eingeschüchtert und diffamiert werden sowie falsche Identitäten vorgetäuscht werden.
Besonders schwere Fälle von Stalking sollen nach Lambrechts Vorstellung künftig mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Der normale Strafrahmen sieht bis zu drei Jahre Freiheitsentzug oder Geldstrafen vor.