Mannheim (epd). Der baden-württembergische Verwaltungsgerichthof (VGH) Mannheim hat seine bisherige Rechtssprechung zu Abschiebungen geändert: Danach dürfen auch alleinstehende, gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Grund dafür sei, dass sich die wirtschaftliche Lage in der Corona-Pandemie gravierend verschlechtert habe, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. (AZ: A 11 S 2042/20) Dort drohe einem Rückkehrer die Verelendung, hieß es zur Begründung.
Rückkehrern werde es dort voraussichtlich nicht gelingen, auf legalem Wege die elementarsten Bedürfnisse nach Nahrung, Unterkunft und Hygiene zu befriedigen, hieß es. Anders sei dies, wenn ein Rückkehrer in Afghanistan ein hinreichend tragfähiges und erreichbares familiäres oder soziales Netzwerk habe, er nachhaltig finanziell oder materiell durch Dritte unterstützt werde oder über ausreichendes Vermögen verfüge.
Bislang war das Gericht in seinen Entscheidungen davon ausgegangen, dass leistungsfähigen, erwachsenen Rückkehrern in Afghanistan keine Verelendung drohe. Deutschland schickt seit Ende 2016 abgelehnte Asylbewerber wieder nach Afghanistan zurück. Die meisten Bundesländer schieben vorrangig Straftäter und Gefährder ab.
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