Mehr als 900 Verstöße gegen Corona-Regeln bei Fluggesellschaften

Potsdam (epd). Die Bundespolizei hat bei Corona-Kontrollen innerhalb rund einer Woche mehr als 900 Verstöße von Luftfahrtunternehmen gegen Beförderungsregeln festgestellt. Vom 24. Januar bis einschließlich 1. Februar wurden bei 240 Flügen insgesamt 940 unberechtigte Beförderungen von Passagieren aus Hochinzidenz- und Virusvariantengebieten festgestellt worden, wie die Bundespolizei am Dienstag in Potsdam mitteilte. Darunter waren 649 unberechtigte Beförderungen aus Hochinzidenzgebieten und 291 aus Virusvariantengebieten.

Bei den Kontrollen der Flugverbindungen aus Hochinzidenzgebieten hätten 276 Passagiere keinen oder keinen korrekten Nachweis über eine digitale Einreiseanmeldung (DEA) oder eine schriftliche Ersatzmitteilung vorlegen können, hieß es. In weiteren 373 Fällen habe der schon bei Abflug vorgeschriebene gültige negative Corona-Test gefehlt.

Bei den Flugverbindungen aus Virusvariantengebieten hätten 133 Passagiere keinen oder keinen korrekten Nachweis über die erfolgte DEA oder die schriftliche Ersatzmitteilung vorlegen können, hieß es. In weiteren 150 Fällen habe der schon bei Abflug vorgeschriebene gültige negative Corona-Test gefehlt. Das Vorliegen der DEA oder der Ersatzmitteilung sowie der gültige negative Corona-Test hätten bereits vor Abflug durch das jeweilige Luftfahrtunternehmen geprüft werden müssen.

Hinzu kamen den Angaben zufolge acht Passagiere, die seit Inkrafttreten der Coronavirus-Schutzverordnung am 30. Januar unberechtigt aus einem Virusvariantengebiet befördert wurden, ohne zum Beispiel den erforderlichen Wohnsitz in Deutschland vorweisen zu können.