Frankfurt a.M. (epd). Die Randale auf dem Frankfurter Opernplatz im vergangenen Juli hat ein juristisches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft habe wegen der massiven Ausschreitungen Anklagen gegen "sieben junge Männer mit Migrationshintergrund" beim Amtsgericht Frankfurt am Main erhoben, teilte Oberstaatsanwältin Nadja Niesen am Dienstag mit. Den überwiegend in Frankfurt wohnhaften Beschuldigten im Alter von 18 bis 31 Jahren mit deutscher, syrischer und polnischer Staatsangehörigkeit würden Landfriedensbruch in einem besonders schweren Fall sowie ein tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte und versuchte gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt.
Der Prozess gegen einen heranwachsenden Beschuldigten beginne am 17. Februar, weitere Termine zur Hauptverhandlung seien noch offen, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit.
In der Nacht auf den 19. Juli 2020 hatten auf dem Frankfurter Opernplatz und in angrenzenden Straßen bis zu 3.500 Personen zunächst friedlich gefeiert. In den frühen Morgenstunden sollen sich dann den Ermittlungen zufolge mehrere Personen zusammengerottet und unter Ausnutzung des Schutzes der Menschenmenge Glasflaschen auf die dort eingesetzten Polizisten und ihre Einsatzfahrzeuge geworfen haben. Insgesamt sollen durch die Ausschreitungen fünf Beamte verletzt worden sein. Zudem sollen die Randalierer einen Sachschaden in Höhe von mindestens 14.600 Euro verursacht haben.
Einem Beschuldigten legt die Anklageschrift zudem zur Last, sich gegen seine anschließende Festnahme gewaltsam zur Wehr gesetzt zu haben. Ein weiterer soll andere Täter mit dem Rufen der Parole "ACAB" (All Cops Are Bastards) angefeuert haben. Ein einschlägig vorbestrafter wohnsitzloser Syrer, dem insgesamt acht Flaschenwürfe angelastet werden, habe in dieser Sache etwa einen Monat lang in Untersuchungshaft verbracht.