Berlin (epd). In der Bundesregierung wird weiter über ein Lieferkettengesetz gestritten. Wie eine Sprecherin von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Montag in Berlin sagte, dauern die Gespräche dazu an. Der Minister habe mehrfach deutlich gemacht, dass er ein solches Gesetz für notwendig und gerechtfertigt halte.
Ein Lieferkettengesetz soll große deutsche Firmen in die Pflicht nehmen, auch bei ihren ausländischen Zulieferern auf die Einhaltung von Menschenrechten und auf Umweltschutzkriterien zu achten. In der Regierung sorgt das Thema seit Monaten für Uneinigkeit. Während das Arbeitsministerium gemeinsam mit dem Entwicklungsministerium schon im Sommer vergangenen Jahres Eckpunkte erarbeitet hat, stellt sich das Wirtschaftsministerium insbesondere wegen der geplanten Regeln für eine Haftung von deutschen Firmen quer.
Das Regelwerk geht zurück auf den "Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte" (NAP) aus dem Jahr 2016, der auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD bekräftigt wird. Dieser sieht vor: Wenn sich bis 2020 herausstellt, dass weniger als die Hälfte der großen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen, sollen "weitergehende Schritte bis hin zu gesetzlichen Maßnahmen" geprüft werden. Es stellte sich heraus, dass noch nicht einmal ein Fünftel der rund 7.400 Unternehmen die Anforderungen hinreichend erfüllt.