Brüssel, Amsterdam (epd). Die Europäische Arzneimittelagentur (EMA) hat den Corona-Impfstoff des britisch-schwedischen Konzerns Astrazeneca zur Zulassung empfohlen. Der Impfstoff könne Menschen ab 18 Jahren verabreicht werden, teilte die EU-Behörde am Freitag in Amsterdam mit. Eine Altersbegrenzung nach oben schlug sie nicht vor. Die EU-Kommission dürfte das Präparat in Kürze zulassen. Allerdings herrscht weiter Unklarheit, wieviel Impfdosen der Hersteller wann liefern kann.
Die Ständige Impfkommission (Stiko) am Robert Koch-Institut hatte zuvor von der Verwendung des Impfstoffs von Astrazeneca bei Menschen über 65 Jahre abgeraten, weil die Wirksamkeit bei älteren Personen nicht ausreichend belegt sei. Daher solle das Präparat nur in der Altersgruppe von 18 bis 64 Jahren eingesetzt werden. Die Einschätzung hat zu einer Diskussion über die Reihenfolge von Impfungen in Deutschland geführt.
Die EMA teilte nun mit, es gebe noch nicht genügend Ergebnisse bei Menschen über 55 Jahren, um eine Zahl zu liefern, wie gut der Impfstoff in dieser Gruppe wirke. Es werde jedoch ein Schutz erwartet. Da verlässliche Informationen zur Sicherheit in dieser Population vorlägen, "sind die wissenschaftlichen Experten der EMA der Ansicht, dass der Impfstoff bei älteren Erwachsenen eingesetzt werden kann".
Es handelt sich wie bei den beiden bereits in der EU zugelassenen Impfstoffen von Biontech/Pfizer und Moderna um den Vorschlag für eine bedingte Zulassung, für die weniger umfangreiche Daten als normalerweise vorliegen. Die vorhandenen Daten müssen laut EMA aber zeigen, dass der Nutzen des Arzneimittels seine Risiken überwiegt. Während die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna mRNA-Impfstoffe sind, basiert der von Astrazeneca auf der sogenannten Vektortechnologie.
Davon abgesehen sind die Lieferungen des Impfstoffes von Astrazeneca an die EU Gegenstand einer Auseinandersetzung. In einem Vorvertrag hatte sich die Union laut Kommissionsangaben bis zu 400 Millionen Dosen gesichert. Die Firma kann diese offenbar nicht im Zeitplan liefern. Unterdessen veröffentlichte die EU-Kommission den Vorvertrag, allerdings mit Schwärzungen an Stellen, wo es um Liefermengen und Fristen geht.