Celle (epd). Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle hat die Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt. Es gehe um die Frge, ob die gewährten Leistungen für ein menschenwürdiges Existenzminimum ausreichen, sagte Gerichtssprecher Carsten Kreschel am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Im vorliegenden Fall haben eine Mutter und ihr Kind geklagt. Die geduldeten Asylbewerber aus Eritrea leben im Landkreis Osterholz. Sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Klägerinnen wandten sich gegen die Höhe der Leistungsbewilligung im Jahr 2018 mit der Begründung, die Bargeldleistungen seien seit Ende 2016 nicht an die Teuerung angepasst worden. In der ersten Instanz hatte das Sozialgericht die beklagte Kommune zur Zahlung höherer Leistungen verurteilt.
Die Gemeinde berief sich auf den Gesetzgeber. Dieser und nicht die Kommune habe die Höhe der Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums einer fortwährenden Überprüfung und Weiterentwicklung zu unterziehen. Unabhängig davon machten die gegebenenfalls vorzunehmenden Anpassungen einen sehr geringen Umfang aus.
Asylbewerber erhalten geringere Hilfen als Sozialhilfeempfänger oder Bezieher von Hartz IV. Aktuell bekommen Alleinstehende und Alleinerziehende 364 Euro im Monat.