Hamburg (epd). Die verschärften Homeoffice-Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stellen nach Expertenansicht Unternehmen derzeit vor ungelöste Probleme. "Viele der rund 3,5 Millionen kleinen und mittelständischen Unternehmen sind mit dem verpflichtenden Angebot von Homeoffice wegen der vielen ungeklärten Fragen überfordert", sagte Simon A. Fischer, Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter des Studiengangs Wirtschaftsrecht an der privaten SRH Fernhochschule, dem Evangelischen Pressedienst (epd). Auch Beschäftigte wüssten häufig nicht, welche Rechte und Pflichten sie bei der Heimarbeit haben.
Die geänderte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung verlangt von Arbeitgebern, ihren Beschäftigten Homeoffice-Angebote zu machen, es sei denn "zwingende betriebliche Gründe" stehen dem entgegen. "Doch wann dies der Fall ist, ist nicht immer so leicht zu beantworten", sagte Fischer. Grundsätzlich komme für Bürotätigkeiten und Arbeiten im Digital-Bereich das Arbeiten von zu Hause aus infrage. Dies könne selbst für Außendienstmitarbeiter gelten, die Büroarbeiten zumindest zeitweise im Homeoffice erledigen können.
Zwar könnten Beschäftigte Homeoffice einfordern, ein eigenes Klagerecht hätten sie aber nicht. Abgewiesene Beschäftigte könnten sich aber an das Amt für Arbeitsschutz als Aufsichtsbehörde wenden. "Dieses hört dann den Arbeitgeber an und kann eine Verfügung zum Homeoffice erlassen und bei Nichtbefolgen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro verhängen", sagte Fischer.
Für einen Arbeitgeber bedeute Homeoffice neue Kosten. Denn er sei rechtlich zur Einrichtung des Arbeitsplatzes verantwortlich und müsse auch die Arbeitsmittel bereitstellen. Die neue Verordnung schreibe aber nicht die Einrichtung eines Telearbeitsplatzes mitsamt einzuhaltenden Arbeitsschutznormen in der Wohnung des Beschäftigten vor. "Für die laufenden Kosten eines Homeoffice-Arbeitsplatzes wie Strom, Heizung oder auch Telefon gewähren viele Arbeitgeber eine Pauschale", erklärte Fischer.
"Kritisch wird es, wenn der Beschäftigte von Zuhause aus mit seinem Privat-PC die Arbeit erledigen soll", sagte der Arbeitsrechtsexperte. So könne es zu Datenschutzproblemen kommen, wenn der Computer nicht ausreichend abgesichert und Kundendaten über Sicherheitslücken zugänglich sind. Besser sei es, wenn der Arbeitgeber einen Rechner stellt.
Wie die Arbeitszeit kontrolliert wird, sei auch nicht problemlos. Software-Programme zur Überwachung der Arbeitnehmer dürften ohne Zustimmung des Betriebsrates nicht einfach eingesetzt werden. "Ein Arbeitgeber kann aber ein Arbeitszeitprotokoll über die geleistete Arbeit verlangen", sagte Fischer.