Münster (epd). Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat die coronabedingte Aussetzung des Präsenzunterrichts in Schulen bestätigt. Die verordneten Schulschließungen seinen voraussichtlich verhältnismäßig, erklärte das Gericht am Freitag in Münster. Dem Gesundheitsschutz könne aufgrund der hohen Zahl an Neuinfizierungen Vorrang vor dem Bildungsauftrag eingeräumt werden. Zudem seien im November mit dem sogenannten Teil-Lockdown bereits andere Einschränkungen versucht worden, um den Schulbetrieb aufrecht zu erhalten. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. (AZ: 13 B 47/21.NE)
Gegen den Stopp des Präsenzunterrichts hatte sich eine Zweitklässlerin aus Köln gewandt. Sie machte geltend, dass die Schulschließung ihr Recht auf Bildung sowie schulische Förderung verletze. Zudem sei der Distanzunterricht keine geeignete Form für eine Grundschülerin.
Die schließungsbedingten Folgen für die betroffenen Schüler und ihre Eltern seien in sozialer, psychischer und auch ökonomischer Hinsicht zum Teil gravierend, erklärten die Richter. Jedoch federten digitale oder analoge Unterrichts- und Lernangebote dies teilweise ab, auch wenn das Lernen auf Distanz gerade bei jüngeren Schülern kein vollwertiger Ersatz zum Präsenzunterricht sei.