Berlin (epd). Wer gegen Corona geimpft ist, sollte aus Sicht von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) von Grundrechtseinschränkungen befreit werden, wenn sicher feststeht, dass Geimpfte das Virus nicht mehr weitergeben können. "Solange nicht wissenschaftlich sicher belegt ist, dass die Impfung auch vor einer Weitergabe des Virus schützt, kommt eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften gegenüber Nicht-Geimpften nicht infrage", sagte die Justizministerin dem "RedaktionsNetzwerk Deutschland" (Freitag).
"Es geht hier nicht um Privilegien, sondern um die Rücknahme von Grundrechtsbeschränkungen", sagte die Ministerin: "Nicht die Ausübung von Grundrechten bedarf der Rechtfertigung, sondern die Einschränkung der Grundrechte durch den Staat."
Außenminister Heiko Maas (SPD) hatte die Debatte vor einigen Tagen erneut befeuert und gefordert: "Geimpfte sollten wieder ihre Grundrechte ausüben dürfen." Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) indes sagte am Donnerstag, erst wenn jedem Bundesbürger eine Impfung zur Verfügung steht, sei eine unterschiedliche Behandlung von Geimpften und Nicht-Geimpften denkbar.
Justizministerin Lambrecht betonte zugleich, das Handelns des Staates sei vom privaten Bereich zu unterscheiden: "Wenn zum Beispiel die Restaurants wieder öffnen dürfen und ein Restaurantinhaber dann ein Angebot nur für Geimpfte machen möchte, wird man ihm dies nach geltender Rechtslage schwerlich untersagen können." In der Praxis werde das aber zunächst nicht viel ändern, sagte die SPD-Politikerin, denn anfangs werde es nicht genügend geimpfte Personen geben, dass sich solche Unterscheidungen für die Wirtschaft lohnen würden.
Und je weiter die Impfungen voranschreiten, desto eher würden alle Bürger zur Normalität zurückkehren, sagte Lambrecht: "Wir sprechen hier also nur über einen relativ kurzen Übergangszeitraum.”
epd kfr