Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege beschlossen. Damit sollen auch Apps als digitale Helfer für die Pflege und mehr Telemedizin Einzug halten, erläuterte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in Berlin. Webanwendungen seien "nicht nur Spielereien im Internet, sondern sie können in der Pflege für die Bürgerinnen und Bürger einen echten Vorteil in der Versorgung bringen", betonte der Minister und verwies auf bereits in der Corona-Krise ausgebaute Angebote der Tele-Medizin. Das Gesetz soll Mitte des Jahres in Kraft treten.
Es gehe darum, dass Pflegebedürftige künftig mittels moderner Internettechnik ihren Alltag besser bewältigen könnten. "Deshalb machen wir digitale Helfer auch für die Pflege nutzbar", sagte Spahn. So solle zum Beispiel der Zugang zur Videosprechstunde erleichtert werden. Auch die elektronische Patientenakte, die seit Jahresbeginn für gesetzliche Versicherte nutzbar ist, und das E-Rezept würden rasch weiterentwickelt.
Die Pandemie habe gezeigt, wie sehr digitale Lösungen die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger verbessern könnten, betonte der Minister. Dazu müsse aber das Gesundheitswesen samt Krankenkassen, Kliniken, Ärzten und Apotheken besser vernetzt werden: "Das ist die Lehre, die wir aus der Pandemie ziehen müssen."
Apps etwa zur Sturzprophylaxe oder zum Gedächtnistraining bei der Demenzprävention könnten auch in der Pflege viele positive Effekte haben, erklärte Spahn weiter. Zudem werde auch die Pflegeberatung um digitale Elemente erweitert. Das neue Gesetz regele die Kostenübernahme für solche Internetanwendungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung.
Außerdem solle die Videosprechstunde in Zukunft noch leichter nutzbar sein. "Für eine Krankschreibung soll ein virtueller Arztbesuch genügen", kündigte Spahn an. Für die häusliche Krankenpflege, die außerklinischen Intensivpflege, für Heil- und Hilfsmittel sowie verschreibungspflichtige Arzneimittel würden elektronische Verordnungen eingeführt.