Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat am Mittwoch grünes Licht für die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gegeben. Die Runde billigte einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD), der unter anderem dafür sorgen soll, dass das Kindeswohl bei staatlichem Handeln stärker berücksichtigt wird und Kinder einen Anspruch auf rechtliches Gehör haben, ohne dass dabei die Verantwortung der Eltern geschmälert wird. "Der Schutz der Kinderrechte muss ein Leitbild für unsere Gesellschaft sein", erklärte Lambrecht.
Über die Grundgesetzänderung müssen Bundestag und Bundesrat abstimmen. Benötigt wird dafür eine Zwei-Drittel-Mehrheit. Um das Gesetz durchzubringen, ist die Koalition aus Union und SPD damit auf Stimmen der Opposition im Parlament angewiesen.
Die Koalition selbst hatte in der vergangenen Woche einen Kompromiss zur Verankerung von Kinderrechten gefunden. Einen ersten Vorschlag hatte Lambrecht schon im November 2019 vorgelegt. Die jetzt besprochene Regelung zielt auf eine Ergänzung von Artikel 6 in der Verfassung.
In Absatz 2 heißt es dort bislang: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft." Ergänzt werden soll dieser Passus: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."
An der geplanten Regelung gab es bereits Kritik aus der Opposition. Auch Kinderrechtsorganisationen und das Deutsche Institut für Menschenrechte sehen noch Änderungsbedarf. Sie finden teilweise, dass die vorgesehene Regelung hinter der UN-Kinderrechtskonvention zurückbleibt.