Berlin (epd). Der Bundesrat hat die Ausweitung finanzieller Hilfen für Eltern während der Corona-Pandemie gebilligt. Die Länderkammer gab am Montag in Berlin grünes Licht für eine Verdopplung der Kinderkrankengeld-Tage. Für Paare erhöht sich der Anspruch von zehn auf 20 Tage, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage.
Eltern erhalten das Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern sie es wegen geschlossener Schulen und Kitas betreuen oder es zu Hause behalten, weil die Präsenzpflicht aufgehoben ist. Der Anspruch soll rückwirkend zum 5. Januar gelten.
Damit der Beschluss schnell wirksam wird, kam der Bundesrat zu einer Sondersitzung zusammen. Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten die zusätzliche Unterstützung für Eltern bei Schul- und Kita-Schließungen bei ihrem Treffen in der ersten Januarwoche verabredet. Im Bundestag war die Änderung in der vergangenen Woche beschlossen worden.
Kinderkrankengeld bekommen nur gesetzlich krankenversicherte Eltern. Bedingung ist, dass keine weitere Person im Haushalt die Kinder betreuen könnte. Die Eltern brauchen eine Bescheinung der Schule oder Kita über die Schließung oder die Einschränkung der Betreuung. Sie erhalten für die Fehltage bei der Arbeit bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Zur Finanzierung soll der Gesundheitsfonds einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 300 Millionen Euro bekommen. Wie viel das Corona-Kinderkrankengeld kostet, hängt davon ab, wie viele Familien davon Gebrauch machen. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte in der vergangenen Woche, man rechne mit Kosten von bis zu einer halben Milliarde Euro.
epd bm/mey jup