Berlin (epd). Die zusätzlichen Kinderkrankengeld-Tage sollen Eltern mit einer einfachen Bescheinigung von Schulen und Kitas bei ihrer Krankenkasse einreichen können. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) stellte am Donnerstag in Berlin klar, dass Eltern bei coronabedingten Schließungen von Schulen und Kitas nicht ein gesundes Kind krankschreiben lassen sollen, damit sie das Kinderkrankengeld bekommen, sondern Kita oder Schule um eine Bescheinigung für die Krankenkasse bitten müssen.
Der Bundestag hatte zuvor die Ausweitung der Hilfe für Eltern während der Corona-Pandemie beschlossen. Sie erhalten das Kinderkrankengeld doppelt so lange und auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern sie es wegen geschlossener Schulen und Kitas betreuen oder es zu Hause behalten, weil die Präsenzpflicht aufgehoben ist. Giffey betonte, die zusätzlichen Kinderkrankengeld-Tage seien eine Hilfe für Familien in der aktuell besonders schwierigen Phase der Pandemie. Kitas und Schulen müssten so schnell wir irgend möglich zumindest teilweise wieder geöffnet werden, sagte die Ministerin.
Für Paare verdoppelt sich der Anspruch auf Kinderkrankengeld von zehn auf 20 Tage, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage. Bei mehreren Kindern beträgt der Anspruch für Paare maximal 45 Tage, bei Alleinerziehenden sind es bei mehreren Kindern maximal 90 Tage. Damit der Parlamentsbeschluss schnell gefasst werden konnte, wurde die Änderung an die Verabschiedung eines Gesetzes zum Wettbewerbsrecht für Internet-Firmen gekoppelt. Der Bundesrat muss die Änderung noch billigen. Der Anspruch soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. An diesem Tag hatten sich Bund und Länder bei ihrem jüngsten Corona-Treffen auf die Regelung verständigt.
Kinderkrankengeld bekommen nur gesetzlich krankenversicherte Eltern. Eine Bedingung ist, dass keine weitere Person im Haushalt die Kinder betreuen kann, eine weitere, dass die Kinder nicht älter als zwölf Jahre sind. Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte, die Regelung gelte auch für Eltern behinderter Kinder, die beispielsweise nicht die eine Tagesbetreuung oder Werkstatt gehen können. Die Altersbeschränkung auf bis zu zwölf Jahre gilt für sie nicht.
Die Eltern erhalten für die Fehltage bei der Arbeit bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Das gilt auch, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sagte: "Homeoffice und Homeschooling klingt netter als es für viele ist." Tatsächlich sei die Belastung für Kinder und Eltern hoch, wenn Kitas und Schulen geschlossen seien.
Zur Finanzierung soll der Gesundheitsfonds einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 300 Millionen Euro bekommen. Wie viel das Corona-Kinderkrankengeld kostet, hängt davon ab, wie viele Familien davon Gebrauch machen. Das Gesundheitsministerium rechnet mit Kosten von bis zu einer halben Milliarde Euro.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) forderte, die Neuregelung müsse auch für Eltern gelten, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung seien wie etwa kleine Selbstständige. Außerdem bräuchten insbesondere Alleinerziehende flexible Regelungen, die ihnen Teilzeitmodelle mit einem anteiligen Einkommensausgleich ermöglichten.