Berlin (epd). Der Bundestag hat am Donnerstag die Ausweitung finanzieller Hilfen für Eltern während der Corona-Pandemie beschlossen. Sie erhalten das Kinderkrankengeld doppelt so lange und auch dann, wenn das Kind nicht krank ist, sondern sie es wegen geschlossener Schulen und Kitas betreuen oder es zu Hause behalten, weil die Präsenzpflicht aufgehoben ist. Der Anspruch soll rückwirkend zum 5. Januar gelten.
Für Paare verdoppelt sich der Anspruch auf Kinderkrankengeld von zehn auf 20 Tage, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage. Damit der Parlamentsbeschluss schnell gefasst werden konnte, wurde die Änderung an die Verabschiedung eines Gesetzes zum Wettbewerbsrecht für Internet-Firmen gekoppelt. Der Bundesrat muss die Änderung noch billigen. Die Regierungschefs von Bund und Ländern hatten die zusätzliche Unterstützung für Eltern bei Schul- und Kita-Schließungen bei ihrem Treffen in der ersten Januarwoche verabredet.
Kinderkrankengeld bekommen nur gesetzlich krankenversicherte Eltern. Bedingung ist, dass keine weitere Person im Haushalt die Kinder betreuen könnte. Die Eltern brauchen eine Bescheinung der Schule oder Kita über die Schließung, um das Kinderkrankengeld beantragen zu können. Sie erhalten dann für die Fehltage bei der Arbeit bis zu 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns.
Zur Finanzierung soll der Gesundheitsfonds einen zusätzlichen Bundeszuschuss von 300 Millionen Euro bekommen. Wie viel das Corona-Kinderkrankengeld kostet, hängt davon ab, wie viele Familien davon Gebrauch machen. Das Bundesgesundheitsministerium erklärte in der vergangenen Woche, man rechne mit Kosten von bis zu einer halben Milliarde Euro.
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) forderte, die Neuregelung müsse auch für Eltern gelten, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung seien wie etwa kleine Selbstständige. Außerdem bräuchten insbesondere Alleinerziehende flexible Regelungen, die ihnen Teilzeitmodelle mit einem anteiligen Einkommensausgleich ermöglichten.