Celle (epd). Die Anwältin des lesbischen Paares, das für die gemeinsame Mutterschaft seines Kindes kämpft, ist nach einer Anhörung vor dem Oberlandesgericht Celle vorsichtig optimistisch. Der Erörterungstermin mit Gesa Teichert-Akkermann und Verena Akkermann aus Schellerten bei Hildesheim am Mittwoch habe gezeigt, dass sich die Richter "sehr ernsthaft und umfassend" mit deren Argumenten auseinandersetzten, sagte Rechtsanwältin Lucy Chebout und ergänzte: "Ich bin deshalb guter Dinge, und nun warten wir gespannt auf die Entscheidung." Das Gericht will sein Urteil nach eigenen Angaben in zwei bis drei Wochen verkünden. Die Akkermanns wollen erreichen, dass in die Geburtsurkunde ihrer Tochter neben Gesa Teichert-Akkermann, die Paula vor fast einem Jahr zur Welt gebracht hat, auch Verena Akkermann als gleichberechtigter Elternteil eingetragen wird. In erster Instanz waren sie gescheitert. Bei lesbischen Elternpaaren muss die zweite Mutter vor einem Familiengericht beantragen, das Kind als Stiefkind zu adoptieren. Die Bearbeitung einschließlich Besuchen durch das Jugendamt dauert oft mehrere Monate, manchmal Jahre.
Sie hätten dem Gericht sehr persönlich geschildert, "was es für Paula und uns bedeutet, dass queere Familien bei der Anerkennung von Elternschaft diskriminiert werden", sagte Teichert-Akkermann. "Wir kämpfen nicht nur für uns selbst, sondern für die Rechte aller Regenbogenfamilien." Mittlerweile klagen nach dem Vorbild der Akkermanns rund 30 weitere Paare, auch solche, bei denen der zweite Elternteil keinen Geschlechtseintrag oder einen divers-Eintrag hat.
Bis zu einer Gesetzesänderung sei es die Aufgabe der Gerichte, "für Einzelfallgerechtigkeit zu sorgen und das Recht verfassungsgemäß so anzuwenden, dass es niemanden diskriminiert", sagte Anwältin Chebout. Lea Beckmann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, die die Akkermanns unterstützt, betonte: "Sollte das Gericht anerkennen, dass Paula zwei Mütter hat, wäre das ein wichtiger Schritt hin zur tatsächlichen Gleichstellung queerer Familien und ein Signal für andere Gerichte. Sollten wir unterliegen, dann sind wir ebenfalls einen Schritt weiter - auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht."