Anspruch auf Kinderkrangeld soll rückwirkend ab 5. Januar gelten

Berlin (epd). Die von den Regierungschefs von Bund und Ländern in der vergangenen Woche in Aussicht gestellte Ausweitung des Anspruchs auf Kinderkrankengeld während der Corona-Pandemie soll rückwirkend zum 5. Januar gelten. Das teilte das Bundesgesundheitsministerium am Dienstag in Berlin mit. Eltern sollen in diesem Jahr 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld erhalten können und das auch für Tage, an denen das Kind nicht krank ist, wegen geschlossener Schulen und Kitas oder ausgesetzter Präsenzpflicht aber zu Hause betreut wird. Für Alleinerziehende verdoppelt sich der Anspruch auf 40 Tage.

"Gleichzeitig die Kinder beschulen und von zu Hause aus arbeiten bringt gerade junge Familien in Pandemiezeiten häufig an die Grenze ihrer Belastbarkeit", erklärte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Die geplante Ausweitung des Kinderkrankengelds wurde nach Angaben des Ministeriums bereits vom Kabinett gebilligt und muss nun noch vom Bundestag beschlossen werden.

Voraussetzung für den Anspruch auf Kinderkrankengeld ist den Angaben zufolge eine gesetzliche Krankenversicherung von Eltern und Kind. Zudem darf es keine weitere Person im Haushalt geben, die das Kind betreuen kann. Werden die Tage wegen der Schließung von Schule oder Kita genommen, wird den Angaben zufolge eine Bescheinigung der Einrichtung benötigt.

Zur Finanzierung des ausgeweiteten Anspruchs soll der Gesundheitsfonds einen zusätzlichen Bundeszuschuss in Höhe von 300 Millionen Euro bekommen. Wie viel die Maßnahme kostet, hängt davon ab, wie viele Familien davon Gebrauch machen. Das Ministerium erklärte in der vergangenen Woche, man rechne mit Kosten von bis zu einer halben Milliarde Euro.