Berlin (epd). Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, hat begrüßt, dass künftig auch Menschen mit seltenen und schweren Vorerkrankungen früher eine Corona-Impfung erhalten können. Er erklärte am Montag in Berlin, es sei nun wichtig, die entsprechende Empfehlung auch in eine Rechtsverordnung umzusetzen, "damit diese Personen die Impfung auch zügig erhalten können".
Die Ständige Impfkommission am Robert Koch-Institut (Stiko) hatte am Freitag eine erste Aktualisierung ihrer Empfehlungen für die Covid-19-Immunisierungen vorgelegt. Demnach sollen die für die Impfungen Verantwortlichen auch per Einzelfallentscheidung Menschen mit seltenen, schweren Vorerkrankungen bei den Impfungen vorziehen dürfen. Das gelte für Krankheiten, für die es bisher keine ausreichende wissenschaftliche Evidenz bezüglich des Verlaufes einer Covid-19-Erkrankung gebe, ein erhöhtes Risiko aber angenommen werde, heißt es in der aktuellen Fassung.
Weiter heißt es in der Aktualisierung, nicht alle Krankheitsbilder und Indikationen könnten in den Empfehlungen berücksichtigt werden. Die Rechtsverordnung sieht bislang drei Gruppen vor, die als erste die Corona-Impfungen erhalten sollen. In Gruppe eins geht es um die Hochaltrigen, Pflegebedürftigen und medizinisches Personal mit hohem Ansteckungsrisiko. In den Gruppen zwei und drei werden auch konkrete Erkrankungen und Behinderungen genannt, etwa Trisomie 21, Demenz, Menschen nach Organtransplantationen, Adipositas, chronische Organleiden, Krebs oder ein mangelndes Immunsystem.