Magdeburg (epd). In Sachsen-Anhalt muss nicht mehr jeder Einreisende aus einem ausländischen Corona-Risikogebiet verpflichtend in häusliche Quarantäne. Seit Freitag gelten Ausnahmen für Menschen, die nachweisen können, dass sie mindestens 14 Tage vor der Einreise eine Impfung gegen das Coronavirus vollständig abgeschlossen haben, wie das Landessozialministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Magdeburg mitteilte. Ebenfalls ausgenommen sind Menschen, die nachweislich vor mindestens drei Wochen und vor maximal sechs Monaten mit Covid-19 infiziert waren. Das Land beruft sich dabei auf die neue Musterquarantäneverordnung des Bundes. Laut Bundesgesundheitsministerium ist die aber noch gar nicht beschlossen.
Die Verordnung sei noch Gegenstand von regierungsinternen Beratungen, sagte ein Sprecher von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU). Zum Inhalt der Verordnung wollte er sich nicht äußern. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, das mit zuständig für die Musterverordnung ist, betonte die Haltung von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU), wonach es keine "Privilegien" für Geimpfte und damit auch keine "Impfpflicht durch die Hintertür" geben solle.
Die derzeit diskutierte Musterquarantäneverordnung, die eine Testpflicht und Quarantäne für Einreisende aus Risikogebieten vorsieht, sieht laut epd-Informationen aber Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vor. Nicht nur in Sachsen-Anhalt wurde das Dokument offenbar nicht als Entwurf, sondern als bereits geltend verstanden. So kritisierte Niedersachsen die Regelungen und erklärte am Freitag, die Ausnahmen nicht umzusetzen.
Das Sozialministerium in Baden-Württemberg teilte auf Anfrage mit, bei der Quarantäne für Reiserückkehrer keine Ausnahmen für Geimpfte zu machen, weil es noch wenige gebe und nicht geklärt sei, ob sie dennoch infektiös sein könnten. Das Bundesland sieht aber eine Ausnahme vor für diejenigen, die im vergangenen halben Jahr eine Infektion durchgemacht haben.
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