Bad Oeynhausen/Düsseldorf (epd). Die Diakonische Stiftung Wittekindshof in Bad Oeynhausen sieht sich mit weiteren Vorwürfen von Freiheitsberaubung gegen Mitarbeitende konfrontiert. Die polizeilichen Ermittlungen gegen einen früheren Leiter eines Arbeitsbereiches der Stiftung seien auf andere Mitarbeiter ausgedehnt worden, sagte eine Sprecherin des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Sonntag in Düsseldorf. Die Ermittlungsbehörden hätten im Dezember das Ministerium darüber informiert.
"Dabei wurde bekannt, dass es nicht nur um freiheitsentziehende Maßnahmen geht, die nicht vollumfänglich durch richterliche Genehmigung oder entsprechende Einwilligung gedeckt sind", erklärte die Sprecherin. Vielmehr ließen weitere Ermittlungsergebnisse vermuten, "dass es zu einer Reihe von schwerwiegenden Übergriffen gekommen ist". Im Ministerium sei eine Projektgruppe eingerichtet worden, die den Vorwürfen nachgehe. Zuerst hat das Bielefelder "Westfalen-Blatt" darüber berichtet.
Der Fall war im Oktober 2019 bekanntgeworden. In der "Heilpädagogischen Intensivbetreuung" des Wittekindshofes soll ein ehemaliger Bereichsleiter Zwangsmaßnahmen angeordnet haben, ohne dass ein richterlicher Beschluss vorlag. Die Staatanwaltschaft Bielefeld und die Kreispolizeibehörde Minden-Lübbecke werfen dem Mann vor, Bewohner über längere Zeit in ihrem eigenen Zimmer eingeschlossen und in einem weiteren extra eingerichteten Raum fixiert zu haben. Die Stiftung hat den Diakon suspendiert. Der Arbeitsbereich wurde neu strukturiert, Personal ausgetauscht und aufgestockt.
Wie das "Westfalen-Blatt" berichtete, wird mittlerweile gegen mehrere Pflegerinnen und Pfleger sowie Ärzte der Einrichtung ermittelt. Dabei gebe es auch Hinweise auf möglicherweise Schläge, Tritte und den Einsatz von CS-Gas, hießt es.
Der Vorstandssprecher des Wittekindshofes, Dierk Starnitzke, erklärte, der Einsatz von CS-Gas sei zu keiner Zeit in Betreuungssituationen im Wittekindshof gestattet worden. "Wenn Maßnahmen ergriffen wurden, die nicht rechtmäßig und vielleicht sogar strafbar gewesen sind, dann gilt es, das schonungslos aufzuklären, wozu wir auch unbedingt entschlossen sind", betonte er.
Die Diakonische Stiftung wies zudem darauf hin, dass der Gesetzgeber für freiheitsentziehende Maßnahmen enge Grenzen gesetzt habe. Demnach bedarf es für bestimmte Freiheitsentziehende Maßnahmen, die absehbar für mehr als 30 Minuten nötig sind, in jedem Falle einer entsprechenden richterlichen Genehmigung. Sie darf grundsätzlich nur vom rechtlichen Betreuer des Bewohners eingeholt werden.
Die 1887 gegründete Stiftung Wittekindshof mit Sitz in Bad Oeynhausen unterstützt nach eigenen Angaben jährlich rund 5.000 Kinder, Jugendliche und Erwachsen mit Beeinträchtigungen in Ostwestfalen, dem Münsterland und im Ruhrgebiet. Der Bereich "Heilpädagogische Intensivbetreuung" richtet sich laut Wittekindshof an Menschen mit einer geistigen Behinderung und zusätzlichen schweren psychischen Störungen oder massiv herausforderndem Verhalten.