Urteil gegen Attentäter von Halle rechtskräftig

Naumburg (epd). Der Attentäter von Halle verzichtet auf eine Revision gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg. Der Schuldspruch des ersten Staatsschutzsenates sei damit rechtskräftig, teilte das Gericht am Dienstag in Naumburg mit. Der Mann hatte am 9. Oktober 2019 einen Anschlag auf die Synagoge in Halle verübt. Er erschoss vor dem Gotteshaus eine 40 Jahre alte Passantin und in einem Döner-Imbiss einen 20-Jährigen.

Gut 14 Monate später war der Täter am 21. Dezember wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in mehr als 55 Fällen sowie wegen Körperverletzung, räuberischer Erpressung und Volksverhetzung zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld des 28-jährigen Antisemiten fest.