Nahost-Experte Feuerherdt: BDS-Bewegung öffentlichen Raum nehmen
29.12.2020
epd
epd-Gespräch: Elisa Makowski

Frankfurt a.M. (epd). Der Nahost-Experte und Blogger Alex Feuerherdt hat der internationalen BDS-Bewegung eine Verleumdung Israels vorgeworfen. Die vor 15 Jahren gegründete Kampagne stelle zudem das Existenzrecht des jüdischen Staates infrage, verbreite Antisemitismus und mache diesen salonfähig, sagte der Autor dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Man muss ihr den öffentlichen Raum nehmen." Zusammen mit dem Politikwissenschaftler Florian Markl setzt sich Feuerherdt in dem Buch "Die Israel-Boykottbewegung. Alter Hass in neuem Gewand" kritisch mit der Initiative auseinander.

BDS bedeutet "Boycott, Divestment and Sanctions", auf Deutsch: Boykott, Desinvestitionen (Kapitalentzug) und Sanktionen. Die BDS-Bewegung wirft Israel vor, palästinensisches Land zu besetzen und Palästinenser zu diskriminieren. Daher ruft die Kampagne dazu auf, den Staat Israel wirtschaftlich, kulturell, wissenschaftlich und politisch zu isolieren und zu boykottieren.

Doch BDS gebe nur äußerlich vor, für die palästinensische Sache einzustehen, fügt der Journalist hinzu. Die BDS-Bewegung wolle Israel vor allem ökonomisch schaden, sagt Feuerherdt. Vor allem im kulturellen Bereich könne sie wohl die meisten Erfolge verzeichnen. Da richte sich der Boykott dann gegen Musiker oder Bands, die auch in Israel auftreten.

Der Bundestag hatte im Mai 2019 den Antrag von CDU/CSU, SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten - Antisemitismus bekämpfen" angenommen. Darin heißt es: "Die Argumentationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch." Diese Bundestagsresolution führe nicht zur Einschränkung der Meinungsfreiheit, betonte Feuerherdt. Sie würge keine Diskussion ab, sondern ermögliche erst eine Debatte über problematische Positionen zu Israel. Dabei geht es nicht um ein Verbot, sondern darum, öffentliche Gelder und Räumlichkeiten für BDS-Veranstaltungen einzuschränken.

Mitte Dezember hatten sich Vertreter renommierter Kulturinstitutionen gegen den BDS-Beschluss des Bundestages gewandt. Der Zusammenschluss "Initiative GG 5.3 Weltoffenheit" in Anspielung auf die im Grundgesetz-Artikel 5 festgeschriebene Kunst- und Wissenschaftsfreiheit beklagt "missbräuchliche Verwendungen des Antisemitismusvorwurfs". Mit dem Beschluss würden wichtige Stimmen beiseitegedrängt und "kritische Positionen verzerrt dargestellt".

Der Wissenschaftliche Dienst des Parlaments kommt in einem Gutachten von Dezember zu dem Ergebnis, dass der Beschluss von 2019 nicht mehr sei als "eine politische Meinungsäußerung im Rahmen einer kontroversen Debatte". Er entfalte deshalb "keine rechtliche Bindungswirkung für andere Staatsorgane".