Berlin (epd). Die Diakonie kritisiert die Regelsätze in der Grundsicherung und bei Hartz-IV-Leistungen als deutlich zu niedrig. Die monatlichen Leistungen für einen alleinstehenden Erwachsenen sollten nach Auffassung des evangelischen Wohlfahrtsverbandes um rund 180 Euro höher liegen als derzeit, sagte Vorstandsmitglied Maria Loheide am Freitag in Berlin. Ein alleinstehender Leistungsbezieher erhält ab 1. Januar monatlich 446 Euro, das sind 14 Euro mehr als in diesem Jahr.
Die Diakonie Deutschland forderte den Gesetzgeber auf, die Berechnungsmethode für die Regelsätze grundlegend zu ändern. Dazu hat die Diakonie ein wissenschaftlich erarbeitetes Konzept vorgelegt. Dieses vermeide die Fehler des aktuell geltenden Verfahrens, sagte Loheide.
Der Kern des Diakonie-Rechenmodells ist: Die Ausgaben, die Hartz-IV-Beziehern für Grundbedarfe wie Nahrung und Kleidung vom Gesetzgeber zugebilligt werden, dürfen um maximal 25 Prozent hinter dem zurückbleiben, was Privathaushalte mit mittlerem Einkommen hierfür ausgeben. Bei den weiteren Ausgaben darf die Differenz bei höchstens 40 Prozent liegen, wie die Diakonie betont. Auf dieser Basis soll der Regelsatz in der Grundsicherung ermittelt werden. Die Gutachterin der Diakonie, die Verteilungsforscherin Irene Becker, nennt als Vorteil ihres Modells: "Das neue Verfahren stellt sicher, dass der Abstand zwischen dem Existenzminimum und dem mittleren Lebensstandard nicht zu groß ist. Es ist transparent und nimmt keine willkürlichen Kürzungen vor."
Die Diakonie schlägt vor, eine Sachverständigenkommission einzusetzen, die die Methodik der Regelsatzermittlung weiterentwickelt. "Wir müssen bereits jetzt Weichen für eine korrekte Berechnung im Jahr 2024 stellen. Es ist genug Zeit, Expertise aus Wissenschaft und Verbänden zu nutzen, damit methodische Fehler der Vergangenheit nicht wiederholt werden", sagte Loheide.