Anklage wegen Auto-Attacke auf Karnevalsumzug in Hessen

Frankfurt a.M. (epd). Fast zehn Monate nach der Auto-Attacke auf einen Rosenmontagsumzug im nordhessischen Volkmarsen hat die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage gegen den mutmaßlichen Täter erhoben. Der 30-jährige Maurice P. müsse sich vor dem Landgericht Kassel wegen versuchten Mordes in 91 Fällen, gefährlicher Körperverletzung in 90 Fällen und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr verantworten, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Der Mann befindet sich seit dem 25. Februar in Untersuchungshaft. Wann der Prozess beginnt, ist noch unklar.

Warum der Mann seinen Wagen in die Menschenmenge gesteuert habe, hätten die Ermittler bisher nicht herausfinden können, sagte Oberstaatsanwalt Georg Ungefuk dem Evangelischen Pressedienst (epd): "Wir haben jeden Stein umgedreht, können aber bisher nicht sagen, was der Auslöser für die Tag gewesen ist." Fest stehe lediglich, dass es sich bei dem Beschuldigten um einen "ziemlich isoliert lebenden Menschen" handele. Er sei bei seiner Amokfahrt völlig nüchtern gewesen und habe bei den Befragungen keine Angaben zur Sache gemacht.

In der 172 Seiten umfassenden Anklageschrift wird dem deutschen Staatsangehörigen Maurice P. vorgeworfen, am 24. Februar dieses Jahres sein Fahrzeug ungebremst und mit einer Geschwindigkeit von rund 50 bis 60 Stundenkilometern in die feiernde Menge gesteuert zu haben mit der Absicht, Menschen zu töten. Nach den Erkenntnissen der Ermittler hatte er sein Fahrzeug am Vortag so abgestellt, dass eine Einfahrt in den abgesperrten Bereich des Rosenmontagsumzuges möglich war. Zudem soll er in seinem Auto eine sogenannte Dashcam eingebaut haben, um das spätere Tatgeschehen aufzuzeichnen.

Durch die Zusammenstöße mit dem Fahrzeug sollen laut Anklageschrift 90 Menschen teilweise schwere körperliche Verletzungen erlitten haben, 20 Menschen mussten aufgrund ihrer Verletzungen stationär und teilweise intensivmedizinisch behandelt werden. Eine Vielzahl weiterer Menschen soll durch die Tat traumatisiert und erheblich psychisch beeinträchtigt worden sein.