Berlin (epd). Über 60-Jährige sowie Menschen mit Vorerkrankungen können sich von Dienstag an drei kostenlose FFP2-Schutzmasken in der Apotheke abholen. Das bestätigte das Bundesgesundheitsministerium dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Montag auf Anfrage. Dann tritt die Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung in Kraft, auf deren Grundlage Anspruchsberechtigte bis zum 6. Januar die Masken abholen können. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.
Nach Angaben des Ministeriumssprechers genügen in der Apotheke die Vorlage des Personalausweises oder eine "nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen". Zur Abholung können auch andere Personen bevollmächtigen, hieß es.
Ein Anspruch auf Schutzmasken besteht, wenn die Versicherten das 60. Lebensjahr vollendet haben oder bestimmte Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen wie etwa chronische Lungenkrankheiten, Asthma, Herzinsuffizienz oder Diabetes. Laut "Bild"-Zeitung haben 27 Millionen Bürger Anspruch auf zunächst drei Masken.
Ab Januar sollen berechtigte Patienten in einem zweiten Schritt mit weiteren Masken versorgt werden, wie das Ministerium weiter mitteilte. Alle Berechtigten erhielten dann zwei fälschungssichere Coupons für jeweils sechs Masken von ihrer Krankenkasse oder privaten Krankenversicherung. Diese könnten sie in zwei klar definierten Zeiträumen einlösen. Sie müssten dann pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro zuzahlen.