Potsdam (epd). Die Bundespolizei hat seit Mitte September rund 200.000 Reisende ohne Mund-Nase-Schutz im Bahnverkehr festgestellt. Die Mehrheit sei nach Hinweisen auf die Verstöße gegen die Anti-Corona-Regeln einsichtig gewesen, teilte das Präsidium der Bundespolizei am Dienstag in Potsdam mit. Bei den Uneinsichtigen seien in rund 3.700 Fällen Berichte über den Verstoß gegen die Tragepflicht an die Behörden der Länder übermittelt worden. In rund 500 Fällen seien Platzverweise und in rund 230 Fällen Beförderungsausschlüsse durchgesetzt worden.
Allein beim bundesweiten Aktionstag am Montag seien 3.208 Reisende angesprochen worden, die ohne Maske angetroffen worden seien, hieß es. 184 Berichte dazu seien an das jeweils zuständige Gesundheitsamt gegangen, weil sich die Personen uneinsichtig gezeigt hätten. Die Bundespolizisten hätten am Aktionstag zwölf Platzverweise durchgesetzt. In fünf Fällen seien Personen nach Ansprache durch Mitarbeiter der Bahn durch die Bundespolizei von der Weiterfahrt ausgeschlossen worden.
Die Bundespolizei überwacht den Angaben zufolge seit dem 12. September insbesondere an Bahnhöfen und in Zügen, ob Reisende den erforderlichen Mund-Nase-Schutz tragen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes ist in den jeweiligen Landeseindämmungsverordnungen geregelt. Bei Verstößen sind Bußgelder möglich.
Der Mund-Nase-Schutz sei vor allem eine "schon fast kulturelle Frage der Höflichkeit und des Respektes gegenüber anderen", betonte der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dieter Romann: "Auch wenn es manchmal schwerfallen mag."