Mainz (epd). Das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung darf einem drogen- und medikamentenabhängigen Arzt vorläufig die Approbation entziehen. Das Mainzer Verwaltungsgericht wies in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss den Eilantrag des Mediziners zurück (AZ: 4 L 789/20.MZ). Die Behörde habe zurecht entschieden, dass der Mediziner aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sei, seinen Beruf auszuüben.
Der Mann stehe nahezu ständig unter dem Einfluss von Drogen, Schlaf-, Beruhigungs- und morphinhaltigen Schmerzmitteln. Ein Gutachten habe aufgezeigt, dass er in diesem Zustand nicht in der Lage sei, seinen Beruf "zum Wohle seiner Patienten" auszuüben. Auch fehle ihm derzeit die Bereitschaft zu Verhaltensänderungen und einer Therapie. Auf die im Grundgesetz verankerte Berufsfreiheit könne der Arzt sich in dieser Situation nicht berufen.