Magdeburg (epd). Der Prozess gegen den Synagogen-Attentäter Stephan B. nähert sich dem Ende. Nachdem am Dienstag neun Nebenklagevertreter plädiert hatten, hielten am Mittwoch vier weitere Anwälte ihre Schlussvorträge. Nebenanklage-Anwältin Assia Lewin kritisierte das Schweigen, Wegsehen und das "Unter-den-Teppich-kehren" der Familie des Angeklagten. "Die Eltern tragen eine große moralische Verantwortung", betonte die Anwältin und sprach von einer feigen und verachtenswerten Tat. An den Angeklagten gerichtet sagte sie: "Niemand wird sich an Sie erinnern, erinnern wird man an das rechtsstaatliche Verfahren in Deutschland."
Der seit Juli laufende Prozess vor dem Oberlandesgericht Naumburg findet aus Sicherheits- und Platzgründen im Landgericht Magdeburg statt. Insgesamt gibt es 43 Nebenkläger, die von 21 Anwälten vertreten werden. Die Nebenklagevertreter schlossen sich weitgehend der Bundesanwaltschaft an und forderten eine lebenslange Freiheitsstrafe und anschließende Sicherheitsverwahrung für den Rechtsterroristen. Die Bundesanwaltschaft sieht bei B. eine besondere Schwere der Schuld und hält ihn für voll schuldfähig.
Der Nebenklagevertreter Juri Goldstein sprach von einem der schlimmsten antisemitischen Verbrechen der Nachkriegszeit. Der Attentäter sei aus blankem Hass auf Menschen zur Synagoge gefahren. Seine Absicht, mehr als 50 Menschen zu töten - Mütter, Väter, Erwachsene und Kinder -, sei "an Abscheulichkeit nicht zu überbieten". Der Mörder habe eins erreicht: dass das Thema Antisemitismus erneut in den Mittelpunkt gerückt sei, sagte Goldstein.
Anwalt Florian Feige, der ein bei dem Anschlagsgeschehen schwer verletztes Paar aus Wiedersdorf bei Halle vertritt, von dem der Täter ein Fluchtauto erpressen wollte, betonte, B. habe mit den Schüssen den Tod der beiden in Kauf genommen. Er habe ein Fluchtauto gewollt, das Leben der beiden Menschen sei ihm schlichtweg egal gewesen. Die Tat werde zwar nicht vergessen werden, aber nicht wie es sich B. vorgestellt habe, sagte Feige. Er werde als "namenloses Irrlicht" in Erinnerung beiben.
Der Anwalt sprach in diesem Zusammenhang von einem "Dorfdeppenphänomen": Das Problem sei, dass sich vereinzelte Dorfdeppen, Anhänger von Verschwörungserzählungen, heute über das Internet vernetzen und bestärken könnten. Dabei sei auch B. geistig verarmt und habe jede Menschlichkeit abgelegt. Er bat den Angeklagten, nicht mehr das letzte Wort zu ergreifen. Dies sei zwar sein Recht, aber keine Pflicht. "Bitte verschonen Sie uns mit Ihrer zerebralen Diarrhoe", so der Anwalt.
Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus versucht, in die Synagoge in Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Zu dem Zeitpunkt hielten sich 51 Menschen in der Synagoge auf, um gemeinsam den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. B. scheiterte an der Tür zum Synagogen-Gelände, erschoss dann die 40-Jährige Jana L. auf der Straße und den 20-jährigen Kevin S. in einem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen. Er ist unter anderem wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten wie Volksverhetzung und Körperverletzung angeklagt. Ein Urteil wird für den 21. Dezember erwartet.