Berlin (epd). Das Bundeskabinett hat grünes Licht für eine Modernisierung der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland gegeben. Es brachte am Mittwoch in Berlin den Entwurf von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auf den Weg. Die Reform, über die seit Jahren debattiert wird, soll im kommenden Frühjahr in Kraft treten.
Giffeys Gesetzentwurf sieht schärfere Qualitätskontrollen von Jugendhilfe-Angeboten und Verbesserungen für Jugendliche vor, die in Pflegefamilien oder Jugendeinrichtungen leben. Es soll unparteiische Anlauf- und Beratungsstellen für Kinder und Jugendliche geben, die Hilfe brauchen.
In Deutschland sind 1,1 Millionen Kinder und Jugendliche und ihre Familien auf die Unterstützung der Jugendämter angewiesen. Weitere 360.000 Kinder und Jugendliche brauchen wegen einer seelischen, körperlichen oder geistigen Behinderung Hilfen. Für 260.000 ist die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen zuständig und für 100.000 mit einer seelischen Behinderung die Kinder- und Jugendhilfe.
Von 2028 an sollen die Jugendämter für Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gleichermaßen zuständig sein. Die Bundesländer bekommen sieben Jahre Zeit für eine stufenweise Umstellung. Deutschland kommt damit auch seiner Pflicht zur Inklusion von behinderten Menschen nach.
Mit dem Gesetz werden zudem die Rechte von Pflegeeltern und leiblichen Eltern eines Kindes neu austariert. Wenn das Kind bei den Pflegeltern dauerhaft besser aufgehoben ist, soll es dort unter bestimmten Umständen auch dauerhaft und nicht nur befristet bleiben können. In diesem Punkt war ein Kompromiss zwischen Union und SPD erforderlich. Die Union hatte einen SPD-Entwurf aus der vergangenen Legislaturperiode abgelehnt, weil ihr die Rechte der leiblichen Eltern zu kurz kamen.