Magdeburg (epd). Im Prozess gegen den Synagogen-Attentäter von Halle, Stephan B., wird nun doch schon für den 21. Dezember die Verkündung des Urteils erwartet. Nachdem am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Naumburg die ersten Nebenklägerinnen und Nebenkläger plädierten, sollen am Mittwoch sowie am 8. Dezember weitere Schlussvorträge gehalten werden, wie das OLG am Dienstag eine Mitteilung vom Vortag präzisierte. Der 9. Dezember sei für die Schlussvorträge der Verteidiger und das letzte Wort des Angeklagten vorgesehen.
Insgesamt gibt es 43 Nebenklägerinnen und Nebenkläger, darunter Besucher der Jom-Kippur-Feier in der Synagoge am 9. Oktober 2019 und der Besitzer des Kiez-Döners, in dessen Imbiss der Täter den 20-Jährigen Kevin S. erschossen hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte Mitte November in ihrem Plädoyer wegen zweifachen Mordes, versuchten Mordes in mehreren Fällen sowie weiterer Straftaten wie Volksverhetzung und Körperverletzung für den Rechtsterroristen eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gefordert.
Die seit Juli laufende Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg findet aus Platz- und Sicherheitsgründen in Magdeburg statt. Stephan B. hatte am 9. Oktober 2019 aus einer antisemitischen und rassistischen Motivation heraus versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der Tür zum Synagogen-Gelände, erschoss dann eine 40-jährige Passantin und später den 20-Jährigen in dem Döner-Imbiss und verletzte weitere Menschen.