Hildesheim (epd). Das Landgericht Hildesheim hat eine Anklage gegen einen Pastor wegen gewerbsmäßigen Betrugs sowie gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 163 Fällen zugelassen. Dem 61-Jährigen wird vorgeworfen, fingierte Rechnungen eingereicht zu haben, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Schaden belaufe sich auf mehr als 52.000 Euro. Einen Teil dieser Summe soll der Pastor bereits zurückgezahlt haben. (AZ: 20 KLs 12 Js 18186/17)
Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, von September 2012 bis Dezember 2016 in seiner Funktion als Pastor einer evangelischen Kirchengemeinde in Eime bei Hildesheim sowie als Vorstandsmitglied des Kirchenverbandes gefälschte Quittungen beim Kirchenamt Hildesheim eingereicht zu haben. Ziel des Pastors war es der Anklage zufolge, sich eine dauerhafte zusätzliche Einnahmequelle zu verschaffen.
Die Hauptverhandlung vor der neunten großen Strafkammer des Landgerichts soll am 20. Januar 2021 beginnen. Bis Mai kommenden Jahres sind 17 Fortsetzungstermine angesetzt. Für den Vorwurf des gewerbsmäßigen Betrugs in Tateinheit mit gewerbsmäßiger Urkundenfälschung sieht das Gesetz pro Einzeltat eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor.