Aachen, Heinsberg (epd). Das Verwaltungsgericht Aachen hat das Verbot einer für Sonntag geplanten "Querdenker"-Demonstration in Heinsberg bestätigt. Das vom Ordnungsamt der Stadt Heinsberg ausgesprochene Verbot der geplanten Kundgebung und der anschließenden Demonstration sei zulässig, weil es bei der Versammlung zu "erheblichen Infektionsgefahren" kommen könnte, teilte die 6. Kammer des Gerichts am Freitag in einem Eilverfahren mit. (AZ: 6 L 886/20)
Zu den Protesten in Heinsberg wurden von dem Veranstalter rund 350 Teilnehmer angemeldet. Die Stadt hatte die Versammlung untersagt, weil bei dem geplanten Demonstrationszug die Einhaltung der nach der Corona-Schutzverordnung geltenden Mindestabstände nicht gewährleistet werden könne. Gegen den Beschluss kann der Antragsteller Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land NRW in Münster entscheidet.