Köln (epd). Der Jurist Steffen Augsberg hält unter bestimmten Umständen eine Corona-Impfpflicht für einzelne Berufsgruppen für möglich. Es sei politisch klug, dass die Bundesregierung keine breite und undifferenzierte Pflicht anstrebe, sagte das Mitglied des Deutschen Ethikrates am Freitag im Radiosender WDR5. Vorstellbar sei aber, dass eine solche Pflicht für bestimmte Berufsgruppen komme, wenn die Erwartungen an die freiwillige Impfung nicht erfüllt werden sollten.
"Das müsste aber neu diskutiert werden", betonte der Professor für Öffentliches Recht an der Justus-Liebig-Universität Gießen. Zudem setze ein solches Vorgehen eine "gewisse Erfahrung mit dem Impfstoff" voraus, den es jetzt noch gar nicht gebe.
Fluggesellschaften und andere Unternehmen könnten nach Augsbergs Worten künftig von Kunden den Nachweis einer Impfung gegen das Coronavirus verlangen. Das wäre zwar eine Ungleichbehandlung, eine private Gesellschaft habe aber das Recht zu entscheiden, mit wem sie Verträge schließe. "Es ist keine ganz typtische Diskriminierung", sagte der Jurist. Denn es gebe einen Grund für die Ungleichbehandlung. So sei es etwa für eine Fluggesellschaft einfacher, Reisen zu organisieren, wenn sie wisse, dass die Mitreisenden nicht ansteckend seien.
Solche unternehmerischen Vorgaben dürften aber nicht zu einer flächendeckenden Situation führen, in der "ich auch die lebensnotwendigen Dinge des täglichen Bedarfs nicht erlangen kann", unterstrich Augsberg. Schwierig sei es auch, wenn sich nur reichere Menschen impfen lassen könnten, um dann Privilegien zu genießen.