Berlin (epd). Der Bundesrat hat der Erhöhung des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) und einer Kindergelderhöhung um 15 Euro zugestimmt. Die Länderkammer billigte am Freitag in Berlin auch Steuerentlastungen für Familien und behinderte Menschen, die Verlängerung von Corona-Sonderregeln und Milliarden-Ausgaben für die Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern.
Die neuen Hartz-IV-Regelsätze gelten von Januar 2021 an. Der Bundestag hatte sie Anfang des Monats beschlossen. Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt um 14 Euro auf 446 Euro pro Monat. Für Partner erhöht sich der Satz auf 401 Euro. 18- bis 24-jährige Grundsicherungsbezieher, die bei den Eltern wohnen, erhalten 357 Euro statt bisher 345 Euro.
Die stärkste Erhöhung von 328 auf 373 Euro gibt es für 14- bis 17-jährige Jugendliche. Für bis zu fünfjährige Kinder steigt der Regelsatz um 33 Euro auf 283 Euro im Monat. Kinder von 6 bis 13 Jahre erhalten mit 309 Euro einen Euro mehr. In ähnlichem Umfang steigen auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die aber unterhalb der Grundsicherung liegen.
Ab Januar 2021 steigt das Kindergeld auf 219 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind. Für das dritte Kind soll es 225 Euro geben, für jedes weitere 250 Euro im Monat. Mit dem zweiten Familienentlastungsgesetz, das der Bundestag im Oktober beschlossen hatte, wird außerdem der steuerliche Kinderfreibetrag von 5.172 Euro auf 5.460 Euro im Jahr angehoben. Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes wird um 288 Euro auf 2.928 Euro erhöht. Bei Familien muss ein Einkommen in Höhe des Existenzminimums inklusive eines Grundbedarfs für die Betreuung, Erziehung und Ausbildung der Kinder steuerfrei bleiben. Der Bundesrat machte außerdem den Weg frei für eine vereinfachte digitale Beantragung von Familienleistungen.
Auch Menschen mit Behinderungen werden 2021 steuerlich bessergestellt. Die seit 45 Jahren nicht erhöhten Pauschbeträge für Mehrausgaben durch eine Behinderung werden verdoppelt. Sie fallen umso höher aus, je schwerer die anerkannte Behinderung ist. Erhöht werden auch die Pauschbeträge für Angehörige, die einen Pflegebedürftigen versorgen.
Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum eines Erwachsenen steuerfrei stellt, wird 2021 auf 9.744 Euro angehoben und steigt 2022 weiter auf 9.984 Euro. Derzeit beträgt er 9.408 Euro.
Die Länder stimmten auch der Verlängerung der Corona-Sonderregeln beim Kurzarbeitergeld zu. Unternehmen können seit März leichter Kurzarbeit anmelden. Für Arbeitnehmer, die wegen der Corona-Beschränkungen länger in Kurzarbeit bleiben müssen, erhöhen sich ab dem vierten Monat die Bezüge. Hinzuverdienste aus Minijobs wirken sich nicht mindernd auf das Kurzarbeitergeld aus. Das alles gilt nun bis 31. Dezember 2021.
Zustimmung fand in der Länderkammer auch, dass der in der Corona-Krise vereinfachte Zugang zur Grundsicherung für Solo-Selbstständige zunächst bis Ende März verlängert wird. Die Länder hatten eine Verlängerung bis Ende 2021 vorgeschlagen.
Der Bundesrat billigte außerdem das vom Bundestag beschlossene Finanzierungsgesetz für die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern. Es sieht zwei Milliarden Euro für die kommenden beiden Jahre vor. Die Länder erhalten außerdem 750 Millionen Euro, um den Ausbau der Infrastruktur zu beschleunigen, damit 2025 ein Rechtsanspruch auf die ganztägige Betreuung von Grundschulkindern eingeführt werden kann, wie es ihn bereits für Krippen- und Kindergartenkinder gibt. Ein entsprechendes Gesetz soll nach dem Willen von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden.