Berlin (epd). Der Hartz-IV-Regelsatz für alleinstehende Erwachsene steigt im nächsten Jahr auf 446 Euro pro Monat, 14 Euro mehr als heute. Der Bundesrat billigte am Freitag in Berlin die neuen Regelsätze für die Grundsicherung und die Sätze für Asylbewerber. Sie gelten vom 1. Januar 2021 an. Der Bundestag hatte die neuen Sätze Anfang November beschlossen.
Für volljährige Partner erhöht sich der Satz von 389 auf 401 Euro. 18- bis 24-jährige Grundsicherungsbezieher, die bei den Eltern wohnen, erhalten 357 Euro statt bisher 345 Euro.
Für bis zu fünfjährige Kinder erhöht sich die Leistung um 33 Euro auf 283 Euro im Monat. Kinder von 6 bis 13 Jahre erhalten mit 309 Euro im Monat einen Euro mehr. Die stärkste Erhöhung von 328 auf 373 Euro gibt es für 14- bis 17-Jährige. In ähnlichem Umfang steigen auch die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die im Schnitt aber unterhalb der Grundsicherung liegen. Kinder aus einkommensarmen Familien erhalten für ihren Schulbedarf künftig 154,50 Euro pro Schuljahr.