Berlin (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will den Schutz von Frauen vor Gewalt ausweiten. Wie sie am Dienstag in Berlin anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen (Mittwoch) ankündigte, sollen neben Verletzungen des Körpers, der Gesundheit und der Freiheit auch Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung des Opfers künftig im Gewaltschutzgesetz berücksichtigt werden. "Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Änderung schnellstmöglich im Bundestag beraten werden kann", sagte Lambrecht.
Die Corona-bedingte starke Verlagerung des Lebens in die eigenen vier Wände sei für viele Frauen und Mädchen fatal. "Ihr Alltag ist von Gewalterfahrungen und Demütigungen geprägt. Das eigene Zuhause wird zum Ort des Schreckens", sagte die SPD-Ministerin. Wer zu Hause geschlagen, bedroht und gedemütigt werde, könne nach dem geltenden Gewaltschutzgesetz bei Gericht wichtige Schutzanordnungen erwirken. Die Grundregel laute dabei: Wer schlägt, muss gehen - das Opfer bleibt in der Wohnung. Wenn sich der Täter trotz einer gerichtlichen Anordnung dem Opfer nähert, begeht er demnach eine Straftat, so dass die Polizei einschreiten kann.
Im Internet träfen sexistische Sprüche und Fantasien von sexualisierter Gewalt besonders häufig Frauen. Um Betroffene in Netz besser zu schützen, sieht das vom Bundestag beschlossene Gesetzespaket gegen Hass und Hetze deutliche Strafverschärfungen vor, erklärte die Bundesjustizministerin und fügte hinzu: "In Zukunft werden die sozialen Netzwerke verpflichtet sein, widerwärtige Vergewaltigungsdrohungen und andere schwere Fälle von Hasskriminalität dem Bundeskriminalamt zu melden." Das werde zu einer effektiven Verfolgung der Täter führen.