Berlin (epd). Die große Koalition will auch für Vorstände großer Unternehmen eine Frauenquote festschreiben. Nach langem Ringen hat die dafür eingesetzte Arbeitsgruppe der Koalition am Freitagabend eine Einigung erzielt, wie die zuständigen Bundesministerien für Justiz und Familie sowie Abgeordnete der Koalition mitteilten. Demnach muss in Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen mit mehr als drei Mitgliedern künftig ein Mitglied eine Frau sein.
Für Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes soll den Angaben zufolge eine Aufsichtsratsquote von mindestens 30 Prozent und eine Mindestbeteiligung in Vorständen gelten. Ebenso soll bei den Körperschaften des öffentlichen Rechts wie den Krankenkassen, bei den Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie bei der Bundesagentur für Arbeit eine Mindestbeteiligung eingeführt werden.
"Wir machen Schluss mit frauenfreien Vorstandsetagen in den großen Unternehmen", erklärte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte, Frauen trügen mit hoher Qualifikation und Leistung zum Unternehmenserfolg bei. Das müsse auch in den Führungsebenen der Unternehmen abgebildet werden.
Seit 2016 gilt für Aufsichtsräte großer börsennotierter und mitbestimmungspflichtiger Unternehmen eine Frauenquote. Sie müssen mindestens 30 Prozent der Posten mit Frauen besetzen. Bei den Vorständen setzte die Bundesregierung damals auf Freiwilligkeit. Die Unternehmen sollten sich eigene Zielmarken setzen. Mehrere wissenschaftliche Studien sowie Gutachten der Bundesregierung zeigen, dass die Mehrheit der Unternehmen sich das Ziel von "0" Frauen im Vorstand setzt. Zudem ist der Anteil weiblicher Führungskräfte dort kaum gestiegen. Die SPD-Ministerinnen Lambrecht und Giffey hatten deshalb auf eine gesetzlich verankerte, verbindliche Regelung gedrungen.
Das Ergebnis der Koalitionsarbeitsgruppe soll den Angaben zufolge in der nächsten Woche den Koalitionsspitzen zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden. Danach soll die Ressortabstimmung über ein Gesetz starten. Einen ersten Referentenentwurf hatten die Ministerinnen für Justiz und Familie bereits vorgelegt. Eine Kabinettsentscheidung soll "zeitnah" erfolgen, hieß es.