Kassel (epd). Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Schließung von Fitnessstudios aufgrund der aktuellen Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes wegen der Corona-Pandemie für rechtens erklärt. Das geht aus einem am Freitag veröffentlichten Beschluss hervor. Ein entsprechender Eilantrag einer Betreiberin von mehr als 400 Fitnessstudios im gesamten Bundesgebiet wurde damit abgelehnt. (AZ: 8 B 2684/20.N)
Die Schließung von Fitnessstudios als Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit erweise sich voraussichtlich als verhältnismäßig und verstoße nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, stellte das Gericht fest. Im Gegensatz zu Sportstätten, die auf die Gelegenheit zur Sportausübung reduziert seien, wiesen Fitnessstudios als eine der Freizeitgestaltung dienende Einrichtung ein höheres Infektionspotenzial als Sportstätten auf. Diese Unterschiede rechtfertigten eine ungleiche Behandlung.
Fitnessstudios böten Kontaktmöglichkeiten sowohl für wechselnde Nutzer untereinander als auch mit dessen Personal. Dabei handele es sich in der Mehrzahl um Kontakte, die ohne den Betrieb des Fitnessstudios nicht zustande kämen. Auch sei wegen zusätzlicher Angebote wie Sauna, Wellness und Kursen sowie dem Verkauf von Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln von einer höheren Verweildauer auszugehen, heißt es zur Begründung weiter.