Berlin (epd). Die seit der Corona-Pandemie geltenden Sonderregelungen zur Kurzarbeit werden bis Ende 2021 verlängert. Der Bundestag verabschiedete am Freitag mit den Stimmen von Union und SPD das Gesetz zur Beschäftigungssicherung, mit dem das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 77 Prozent, ab dem siebten auf 87 Prozent erhöht wird. Der Anspruch gilt für alle Beschäftigten, die bis 31. März 2021 in Kurzarbeit sind. Das Gesetz verlängert außerdem die Hinzuverdienstregelungen. Die Oppositionsfraktionen enthielten sich bei der Abstimmung.
Die Bundesregierung hatte infolge der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie die Hürden für Kurzarbeit gesenkt und das Kurzarbeitergeld aufgestockt. Auch die Zugangserleichterungen für die Kurzarbeit werden bis Ende 2021 verlängert für Betriebe, die spätestens Ende März nächsten Jahres damit beginnen. Dies wird über eine Verordnung geregelt, über die der Bundestag nicht abstimmen muss.
Die vollständige Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit wird der Verordnung zufolge bis Ende Juni 2021 verlängert. Danach werden nur noch 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge erstattet, wenn bis Ende Juni mit der Kurzarbeit begonnen wurde. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, die Erstattung solle wegen der enormen finanziellen Auswirkungen gestuft auslaufen.
Im August waren nach den November-Zahlen der Bundesagentur für Arbeit 2,58 Millionen Arbeitnehmer in Kurzarbeit. Die Bundesregierung sieht in der Kurzarbeit ein wichtiges Instrument zur Abfederung der Folgen der Corona-Pandemie. "Die Kurzarbeit ist im Moment unsere stabilste Brücke über ein tiefes wirtschaftliches Tal", sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) am Freitag im Bundestag.