München (epd). Die vier Bundesländer Bayern, NRW, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern unternehmen einen gemeinsamen Vorstoß zur Reform von Hartz IV. Beim Umbau der Grundsicherung soll "die Leistung und Lebensleistung" der Arbeitsuchenden stärker als bisher berücksichtigt werden, heißt es in einem Eckpunktepapier, das dem epd vorliegt. Die Strafen für Hartz IV-Empfänger, die sich nicht an die Vorgaben der Jobcenter halten, sollen demnach abgemildert, aber nicht komplett gestrichen werden, heißt es in einer Mitteilung des bayerischen Sozialministeriums vom Freitag.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2019 die möglichen Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger eingeschränkt und die bei Pflichtverletzungen drohenden Leistungskürzungen für teilweise verfassungswidrig erklärt. Die vier Länderminister bemühten sich nun um eine "verfassungssichere Lösung", hieß es weiter. Die Leistungen des Hartz IV-Regelsatzes sollen "künftig nicht um mehr als 30 Prozent gemindert" werden. Zusätzlich sei eine Härtefallprüfung vorgesehen. Grundsätzlich möchten die Minister aber an den umstrittenen Sanktionen festhalten und Menschen, die eine "zumutbare Arbeit beharrlich ablehnen", sogar härter bestrafen - bis hin zum vollständigen Wegfall von Leistungen: "Es widerspricht dem Gedanken der Subsidiarität und überdehnt die Solidarbereitschaft der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, wenn einzelne Personen eine reale und zumutbare Arbeitsmöglichkeit auch nach Anwendung der neuen Sanktionsregelungen beharrlich ablehnen."
Einigkeit herrscht auch darin, dass sich das Prinzip "Fordern und Fördern" bei der Grundsicherung bewährt habe. Die Länder schlagen allerdings mehr "positive Anreize" vor, um die Akzeptanz von Hartz IV in der Bevölkerung zu verbessern. Angedacht seien etwa höhere Freibeträge für Erwerbsaufstocker, die dadurch Anreize erhalten sollen, mehr zu arbeiten, oder ein höherer Vermögens-Grundfreibetrag. "Anerkennung der Lebensleistung bedeutet für mich auch, dass die Menschen nicht jeden selbst verdienten Groschen, den sie über die Jahre abgezwackt haben, aufbrauchen müssen, bevor sie Anspruch auf staatliche Hilfe bekommen", sagte NRW-Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann (CDU). Auch Immobilien-Besitzer, die ihre Arbeit verlieren, sollen besser als bisher davor geschützt werden, ihr Eigentum verkaufen zu müssen, um von diesem Geld ihren den Lebensunterhalt zu bestreiten.