Berlin (epd). Von der Maskenpflicht im Deutschen Bundestag sind nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin auch Mitarbeiter der AfD-Fraktion nicht ausgenommen. Einen Eilantrag von neun AfD-Mitarbeitern gegen die Allgemeinverfügung von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) wies das Gericht am Donnerstag zurück. Die Anordnung Schäubles zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sei "bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden", erklärte das Gericht am Freitag. (AZ: VG 2 L 179/20)
Schäuble hatte Anfang Oktober das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den Gebäuden des Bundestages angeordnet. Dagegen wandten sich neun Mitarbeiter der AfD-Fraktion mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin.
Das Gericht entschied nun, Schäubles Anordnung genüge den an eine Allgemeinverfügung zu stellenden formellen Erfordernissen, der Bundestagspräsident übe das Hausrecht aus. Auch diene die Maßnahme dem Ziel, den von der Pandemielage ausgehenden Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Bundestages zu begegnen.
Dabei sei zu Recht davon ausgegangen worden, dass Infektionen von Abgeordneten und sonstigen Beschäftigten im Bundestag mit dem Coronavirus hinreichend wahrscheinlich seien. Die Maßnahme beruhe auf Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und sei verhältnismäßig. Ein milderes Mittel stehe nicht zur Verfügung, und der Eingriff sei auch angemessen, erklärte das Gericht.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.