Frankfurt a.M. (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dringt auf das Festschreiben von Kinderrechten im Grundgesetz. "Kinderrechte werden präsenter, wenn sie dort ausdrücklich enthalten sind", schreibt die SPD-Politikerin in einem Gastbeitrag für die in Heidelberg erscheinende "Rhein-Neckar-Zeitung" (Freitag). Auch das Deutsche Kinderhilfswerk wiederholte zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20. November seine Forderung, Kinderrechte in der deutschen Verfassung zu verankern.
Im Koalitionsvertrag hatten die Regierungsparteien die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz vereinbart. Lambrecht legte im November 2019 einen Gesetzentwurf dazu vor. Für eine entsprechende Grundgesetzänderung sind Zwei-Drittel-Mehrheiten im Bundestag und im Bundesrat nötig. Die Unionsparteien indes haben Bedenken wegen eines möglichen Eingriffes in das Kind-Eltern-Verhältnis.
Lambrecht schreibt dazu: "Das Verhältnis der Rechte von Kindern, Eltern und Staat ist fein austariert. Ganz bewusst tasten wir dieses Verhältnis nicht an." Den Eltern komme das Recht und die Verantwortung zu, ihre Kinder zu pflegen und zu erziehen. "Nur dann, wenn die Eltern das Kindeswohl gefährden, dürfen staatliche Stellen eingreifen. Dabei bleibt es auch in Zukunft", stellt die Ministerin heraus.
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, erklärte, die vorrangige Berücksichtigung der kindlichen Interessen bei staatlichen Entscheidungen brauche es während der Corona-Pandemie mehr denn je. "Darauf zielt auch die überfällige Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz ab", sagte er.
epd kfr