Leipzig (epd). Vor einer weiteren Demonstration der "Querdenken"-Bewegung in Leipzig kündigt die Stadtverwaltung ein konsequentes Vorgehen bei Missachtung von Corona-Auflagen an. Verstöße gegen Regelungen der Corona-Schutzverordnung würden mit einem Bußgeld in Höhe von 150 Euro geahndet, kündigte das Ordnungsamt der Stadt Leipzig am Donnerstag an. Wer keinen Mund-Nasen-Schutz trage, müsse mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Bei unzulässigen Versammlungen seien 5.000 Euro Bußgeld fällig.
Die Stadtverwaltung werde in Absprache mit der Polizei bei Missachtung der Kontaktverbote und des Mindestabstandes konsequent durchgreifen und sämtliche Verstöße hart ahnden, hieß es. Bisher sind für Samstag sieben Versammlungen angemeldet, darunter eine Kundgebung der "Querdenker". Jeder Versammlung werde mit Gittern ein abgegrenzter Raum zugewiesen, der Zutritt werde kontrolliert, hieß es.
Laut geltender sächsischer Corona-Verordnung sind grundsätzlich nur ortsfeste Versammlungen mit höchstens 1.000 Teilnehmern erlaubt. Sämtliche Aufzüge sind untersagt. Die konkreten Versammlungsorte und angemeldeten Teilnehmerzahlen will die Stadtverwaltung am Freitag bekanntgeben. Eine Demonstration der "Querdenken"-Bewegung in Leipzig am 7. November war aus dem Ruder gelaufen, es kam zu gewaltsamen Angriffen auf Polizisten und Journalisten.