Berlin (epd). Der Bundestag hat am Mittwoch in Berlin das dritte Gesetz zum Bevölkerungsschutz in der Corona-Pandemie verabschiedet. Nach einer kontroversen Debatte erhielt der Regierungsentwurf in namentlicher Abstimmung 415 Ja-Stimmen bei 236 Gegenstimmen und acht Enthaltungen. Im Anschluss sollte auch der Bundesrat über das Gesetz abstimmen. Es bestimmt den gesetzlichen Rahmen für die Maßnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus.
Während Union und SPD erklärten, die Corona-Schutzmaßnahmen würden auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt, kritisierte die Opposition, die Novelle verschaffe dem Parlament auch weiterhin nicht genug Einfluss auf Eingriffe in die Grundrechte. Die Grünen stimmten trotz ihrer Bedenken zu. Die FDP, die Linke und die AfD lehnten das Gesetz ab.
Im überarbeiteten Infektionsschutzgesetz werden die Maßnahmen detailliert aufgezählt, die Bund und Länder ergreifen können, wenn die Infektionen stark steigen. Dazu zählen neben Maskenpflicht, Abstandsgeboten und Reisebeschränkungen auch Ausgangssperren, Kontaktbeschränkungen, die Schließung von Betrieben und Einrichtungen sowie Veranstaltungs- und Gottesdienstverbote. Die Bundesländer müssen ihre Verordnungen grundsätzlich auf vier Wochen befristen und bei einer Verlängerung begründen. Außerdem muss der Bundestag regelmäßig informiert werden.
Die Corona-Schutzmaßnahmen werden seit Beginn der Pandemie auf der Grundlage gemeinsamer Beschlüsse der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten sowie des Kanzleramts in Länderverordnungen geregelt. Sie richten sich nach der Zahl der Ansteckungen unter 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen. Gerichte hatten immer wieder Bestimmungen gekippt mit der Begründung, die sogenannte Generalklausel im Infektionsschutzgesetz, wonach der Staat im Ernstfall "notwendige Maßnahmen" ergreifen kann, reiche inzwischen als Rechtsgrundlage nicht mehr aus.